Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen
für Parts und Systeme GmbH, Falkenweg 12, 84576 Teising

1 Geltungsbereich, Gültigkeit 

(1) Die nachfolgenden Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen, nachfolgend "Verkaufsbedingungen" genannt, gelten für alle Angebote, Lieferungen und Verträge der Parts and Systems GmbH, Falkenweg 12, 84576 Teising, Deutschland, nachfolgend "PS" genannt, gegenüber oder mit Kunden. Die nachfolgenden Verkaufsbedingungen gelten jedoch ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. 

(2) Diese Verkaufsbedingungen gelten insbesondere für Verträge über den Verkauf und/oder die Lieferung einer beweglichen Sache, nachfolgend "Sache" genannt, unabhängig davon, ob PS die Ware selbst herstellt oder bei Zulieferern einkauft (§§ 433, 650 BGB). Soweit nichts anderes vereinbart ist, gelten diese Verkaufsbedingungen in der zum Zeitpunkt der Bestellung des Kunden gültigen Fassung oder jedenfalls in der ihm zuletzt mitgeteilten oder in Textform zur Verfügung gestellten Fassung als Rahmenvereinbarung auch für gleichartige künftige Verträge, ohne dass PS in jedem Einzelfall erneut auf diese hinweisen müsste. 

(3) Diese Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird widersprochen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, sie werden von PS schriftlich bestätigt. Die Verkaufsbedingungen von PS gelten auch dann, wenn PS in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Verkaufsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführt. 

(4) Individuelle Vereinbarungen, insbesondere Angaben in der Auftragsbestätigung von PS, gehen im Falle von Widersprüchen den Regelungen dieser Verkaufsbedingungen vor. Handelsklauseln sind im Zweifel nach den von der Internationalen Handelskammer in Paris (ICC) herausgegebenen Incoterms® in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung auszulegen. 

(5) Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Kunden im Hinblick auf einen abgeschlossenen Vertrag, insbesondere Fristsetzung, Mängelrüge, Rücktritt oder Minderung, sind schriftlich abzugeben. Die Schriftform im Sinne dieser Verkaufsbedingungen umfasst die Schrift- und Textform per Brief, E-Mail und Fax. Gesetzliche Formvorschriften und weitergehende Nachweispflichten, insbesondere bei Zweifeln an der Legitimität des Anmelders, bleiben unberührt. 

(6) Hinweise auf die Anwendbarkeit gesetzlicher Vorschriften dienen nur der Klarstellung. Auch ohne eine solche Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie nicht durch diese Verkaufsbedingungen abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.

2 Vertragsschluss, Vertragsinhalt, Rücktritt

(1) Angebote von PS sind stets freibleibend und unverbindlich. Erst die Bestellung eines Produktes durch den Kunden gilt als verbindliches Vertragsangebot. Ein Vertrag kommt allein durch die schriftliche Auftragsbestätigung durch PS bzw. durch die Ausführung des Vertrags zustande. PS ist berechtigt, das Vertragsangebot des Kunden innerhalb von 21 Tagen nach dessen Zugang bei PS anzunehmen. 

(2) Jeder Vertrag wird unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung mit allen erforderlichen Produkten, Materialien, Energien und Transportkapazitäten von PS abgeschlossen und abgeschlossen. PS wird den Käufer unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit der Produkte oder der entsprechenden Materialien informieren. Im Falle nicht richtiger oder verspäteter Selbstbelieferung ist PS berechtigt, nach billigem Ermessen von allen betroffenen Verträgen zurückzutreten oder die Lieferung oder Leistung von Produkten und Dienstleistungen aufzuschieben oder den Kunden anteilig zu beliefern. Es gelten die Bedingungen für Ansprüche des Käufers. 

(3) PS behält sich technische und gestalterische Abweichungen von Beschreibungen und Angaben in Prospekten, Angeboten und schriftlichen Unterlagen sowie Leistungs-, Konstruktions- und Materialänderungen im Zuge des technischen Fortschritts vor, ohne dass der Kunde hieraus Rechte herleiten kann. Angaben zum jeweiligen Produkt (technische Daten, Maße, etc.) sind nur annähernd maßgebend; Sie stellen keine garantierte Beschaffenheit dar, es sei denn, die Garantie ist ausdrücklich und schriftlich. 

(4) Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen kann der Kunde nur dann vom Vertrag zurücktreten, wenn PS eine Vertragsverletzung zu vertreten hat. Bei Mängeln gelten jedoch anstelle des vorstehenden Satzes die gesetzlichen Rücktrittspflichten. Bei Pflichtverletzungen hat der Kunde innerhalb einer angemessenen Frist nach Aufforderung von PS zu erklären, ob er wegen der Vertragsverletzung vom Vertrag zurücktritt oder auf Leistung besteht. Ein freies Kündigungsrecht des Kunden, insbesondere nach §§ 650, 648 BGB, ist ausgeschlossen.

3 Lieferzeit, Lieferverzug, höhere Gewalt

(1) Der Umfang der Lieferung bestimmt sich nach der schriftlichen Auftragsbestätigung von PS. 

(2) Die Lieferzeiten entsprechen den Angaben des beauftragten Spediteurs. Ein verbindlicher Liefertermin ist nur dann wirksam vereinbart, wenn er von PS ausdrücklich schriftlich zugesagt wurde. 

(3) Liefer- oder Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund von Ereignissen, die PS nicht zu vertreten hat und die PS die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, insbesondere Streik, Aussperrung, Transportverzögerungen, behördliche Anordnungen, behördliche Anordnungen, Betriebsstörungen, Störungen der Lieferkette, Mangel an Produkten oder Materialien, Pandemien, Epidemien, ein von der Regierung ausgerufener Ausnahmezustand und eine besondere Rechtsordnung aufgrund der Pandemie von COVID-19 oder eines Krieges, die Nichtverfügbarkeit eines wichtigen Produkts, jegliche Behinderung, die sich aus oder im Zusammenhang mit der Sphäre des Kunden ergibt, im Folgenden gemeinsam "Ereignis", sind PS nicht zuzurechnen, auch nicht bei Fristen oder Terminen, die PS verbindlich vereinbart hat. 

(4) PS wird den Kunden unverzüglich über jedes Ereignis informieren und benachrichtigen, das zur Verzögerung einer Lieferung führt. PS kann bei bereits angenommenen Aufträgen und nach eigenem Ermessen den Kunden anteilig beliefern. 

(5) Ein Ereignis berechtigt den Kunden nicht zum Rücktritt von betroffenen Verträgen, es sei denn, die Behinderung von PS dauert länger als drei (3) Monate nach Kenntniserlangung von PS an. Im Falle eines Ereignisses ist der Kunde nach Ablauf der vorgenannten Frist von drei (3) Monaten, jedoch erst nach Setzung einer angemessenen Nachfrist, berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Einzelvertrag zurückzutreten, jedoch ohne dass PS zu Schadensersatz verpflichtet ist. 

(6) Im Falle eines Ereignisses ist PS berechtigt, auch nach anteiliger Belieferung des Kunden vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, soweit der Vertrag nicht erfüllt ist. Eine bereits erbrachte Gegenleistung, die sich auf den noch nicht erfüllten Teil des Vertrages bezieht, wird von PS erstattet, wobei Schadensersatz ausgeschlossen ist. 

(7) Der Eintritt eines schuldhaften Lieferverzuges oder Nichtlieferungsverzugs bei PS bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. In jedem Fall ist eine Mahnung durch den Kunden erforderlich. Kommt PS in Lieferverzug, so kann der Kunde eine pauschalierte Entschädigung für seinen durch den Verzug verursachten Schaden verlangen. Die pauschalierte Entschädigung beträgt 0,5 % des Nettopreises (Lieferwert) für jede vollendete Kalenderwoche des Verzuges, insgesamt jedoch nicht mehr als 5 % des Lieferwertes der verspätet gelieferten Ware. PS bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Kunden überhaupt kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden als die vorstehende Pauschale entstanden ist. 

(8) Zumutbare Teillieferungen sind zulässig.

4 Erfüllungsort, Erfüllungsort, Gefahrübergang 

(1) Die Lieferung erfolgt EXW 84539 Ampfing, Bayern, Deutschland. Erfüllungsort für die Lieferung sowie eine etwaige Nacherfüllung ist 84539 Ampfing, Bayern, Deutschland. Auf Wunsch des Kunden wird die Ware an einen anderen Bestimmungsort versandt (Nachnahmekauf an einen anderen Ort als den Erfüllungsort). 

(2) Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Beschädigung geht mit der Abholung bzw. mit der Übergabe an den Kunden auf den Kunden über, beim Versand mit der Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person. Dies gilt auch, wenn (i) PS weitere Leistungen, insbesondere Versandkosten, übernimmt oder (ii) der Kunde in Annahmeverzug gerät.

5 Versand, Zurückhaltung der Lieferung, Annahmeverzug

(1) Sofern nichts anderes vereinbart ist, erfolgt der Versand auf dem von PS gewählten Versandweg. Sofern im Vertrag nichts anderes vereinbart ist, sind die Versandkosten vom Kunden zu tragen. 

(2) PS ist berechtigt, Lieferungen bis zur vollständigen und endgültigen Begleichung aller Forderungen aus von uns ausgeführten Aufträgen oder bis zum vollständigen Saldo zurückzuhalten. PS behält sich darüber hinaus ein gesetzliches kaufmännisches Zurückbehaltungsrecht in Bezug auf die Produkte vor, bis alle fälligen Forderungen aus unserer Geschäftsbeziehung vollständig und endgültig beglichen sind. 

(3) Wünscht der Kunde den Versand der Ware als Expressware oder Schnellpaket, so gehen die jeweiligen Kosten zu Lasten des Kunden.

(4) Kommt der Kunde in Annahmeverzug, unterlässt er die Mitwirkungshandlung oder verzögert sich die Lieferung durch PS aus sonstigen Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, so ist PS berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen, insbesondere Lagerkosten, zu verlangen. Hierfür berechnet PS eine pauschale Entschädigung in Höhe von 0,5 % pro Kalenderwoche, beginnend mit der Lieferfrist oder – in Ermangelung einer Lieferfrist – mit der Meldung der Versandbereitschaft der Ware, bis zu einem Höchstbetrag von insgesamt 5 %, bzw. 10 % bei endgültiger Nichtabnahme. Der Nachweis eines höheren Schadens und die gesetzlichen Ansprüche von PS, insbesondere Ersatz von Mehraufwendungen, angemessene Entschädigung und Kündigung, bleiben unberührt; Die Pauschale ist jedoch mit weiteren Geldforderungen zu verrechnen. Dem Kunden steht das Recht zu, nachzuweisen, dass der PS überhaupt kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden als die vorstehende Pauschale entstanden ist. 

6 Preise, Umsatzsteuer, Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht 

(1) Es gelten die am Tag der Lieferung/Rechnungsstellung gültigen Preise. Bei den von PS in Katalogen, Prospekten und Verkaufspreislisten abgedruckten Preisen, auch Bruttopreise genannt, handelt es sich ausschließlich um unverbindliche Preisempfehlungen. Bei den in Rechnung gestellten Preisen handelt es sich um Nettopreise. Zu den Nettopreisen kommt die jeweils geltende Mehrwertsteuer hinzu. 

(2) Alle Preise sind EXW 84539 Ampfing, Bayern, Deutschland, ausgenommen Fracht, Transport und Verpackung. Beim Versendungskauf an einen anderen Ort als den Erfüllungsort trägt der Kunde, sofern nichts anderes vereinbart ist, die Transportkosten EXW, die Kosten einer vom Kunden gewünschten Transportversicherung sowie etwaige Zölle, Gebühren, Steuern und sonstige öffentliche Abgaben. 

(3) Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Die Geltendmachung von Leistungsverweigerungs- und Zurückbehaltungsrechten ist auf das gleiche Rechtsverhältnis beschränkt. 

7 Zahlungsbedingungen 

(1) Rechnungen von PS sind innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar. Eine Rabattvereinbarung erfordert stets eine gesonderte Vereinbarung. 

(2) Der Kunde kommt 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung in Zahlungsverzug. Im Falle des Verzuges sind die PS berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 % über dem Basiszinssatz ab Fälligkeit zu verlangen, vorbehaltlich des Nachweises eines weitergehenden Verzugsschadens. 

(3) Sämtliche Mahn- und Inkassokosten sind PS zu erstatten. Bei Zahlungsverzug ist PS berechtigt, für jede Mahnung und Mitteilung über den Zahlungsverzug eine Pauschale in Höhe von netto 40 EUR zu berechnen. Dieser Pauschalbetrag wird auf den geschuldeten Schadenersatz angerechnet, soweit PS Kosten der Rechtsverfolgung entstanden sind. 

(4) Gegenüber Kaufleuten bleibt der Anspruch von PS auf die jeweils geltenden kaufmännischen Fälligkeitszinsen unberührt. 

(5) PS ist berechtigt, die Annahme einer Bestellung zu verweigern oder Verstärkung von Sicherheiten für Verbindlichkeiten des Kunden zu verlangen oder ohne Fristsetzung unter Berücksichtigung der entstandenen Aufwendungen vom Vertrag zurückzutreten, wenn aufgrund von später eingetretenen oder bekannt gewordenen Umständen, wie z.B. falsche Angaben über die Kreditwürdigkeit, Vollstreckungsmaßnahmen, Vorladung oder Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung, Gesamtfälligkeit der Zahlungsverpflichtungen aufgrund von Zahlungsverzug, wiederholten Rückbuchungen, Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder sonstigen Feststellungen, die eine Verschlechterung oder drohende Verschlechterung bedeuten, ändert sich die Risikolage. Bereits getroffene Zahlungsvereinbarungen sind dann nicht mehr gültig. 

(6) Der Eingang des Zahlungsbetrages erfolgt immer und nur dann, wenn PS uneingeschränkt über den Betrag verfügen kann. 

8 Eigentumsvorbehalt
Soweit zwingendes Recht dies zulässt, gelten die folgenden Bestimmungen über den Eigentumsvorbehalt: 

(1) Die Produkte bleiben so lange Eigentum von PS, bis der Kunde den jeweiligen Preis für diese jeweiligen Produkte vollständig bezahlt hat. Der Kunde verpflichtet sich, die gelieferte Ware während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts pfleglich zu behandeln und nur bestimmungsgemäß zu verwenden. 

(2) Während dieser Zeit des Eigentumsvorbehalts ist die Weiterveräußerung nur an Wiederverkäufer und nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang gestattet. Für den Fall der Weiterveräußerung der Ware tritt der Kunde bereits jetzt die Forderungen aus der Weiterveräußerung an PS ab; PS nimmt die jeweilige Abtretung an. Zur Einziehung der Forderung bleibt der Kunde ermächtigt. Die Befugnis von PS zur Einziehung der Forderung bleibt unberührt. PS verpflichtet sich jedoch, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt. Soweit PS gestattet ist, die Forderung nach den vorstehenden Bestimmungen einzuziehen, ist der Kunde auf Verlangen von PS verpflichtet, alle zum Einzug der Forderung durch PS erforderlichen Auskünfte und Unterlagen herauszugeben und dem Drittschuldner die Abtretung der Forderung anzuzeigen. 

(3) Im Falle einer Pfändung, eines Schuldarrests oder einer drohenden Pfändungs- oder Insolvenzanordnung hat der Kunde PS unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Des Weiteren verpflichtet sich der Kunde, die Vorbehaltsware vor dem Zugriff Dritter zu sichern, eine Wegnahme zu verhindern oder gegebenenfalls deren Trennung herbeizuführen. Unterlassen Sie diese unverzügliche schriftliche Information, haftet der Kunde bzw. bei juristischen Personen der gesetzliche Vertreter persönlich für den daraus entstehenden Schaden von PS nach den gesetzlichen Bestimmungen. 

(4) Im Falle eines Insolvenzantrags über das Vermögen des Kunden untersagt PS hiermit die Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware und die Ermächtigung zur Einziehung der Forderungen. Dies gilt auch für die Weiterveräußerung und das Inkasso durch den Insolvenzverwalter. 

(5) Bei Pflichtverletzungen des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist PS berechtigt, nach erfolglosem Ablauf einer dem Kunden gesetzten angemessenen Frist zur Leistung vom Vertrag zurückzutreten und die Rücklieferung der gelieferten Produkte zu verlangen. In diesem Fall gestattet der Kunde PS hiermit jederzeit, seine Geschäftsräume zu betreten, um die Vorbehaltsware in Besitz zu nehmen. Schlägt die Inbesitznahme der Produkte fehl, ist PS berechtigt, den Kaufpreis zuzüglich etwaiger Schadensersatzansprüche gegen den Kunden weiter geltend zu machen. 

(6) Verlust, Beschädigung, Pfändung oder sonstige Eingriffe Dritter in die Vorbehaltsware oder die Pfändung der abgetretenen Forderungen sind PS unverzüglich zu melden. 

(7) PS verpflichtet sich, die Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt. Die PS ist für die Auswahl der freizugebenden Wertpapiere verantwortlich.

9 Rechte des Kunden bei Mängeln 

(1) Für die Rechte des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung sowie unsachgemäßer Montage/Montage oder mangelhafter Anleitung) gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. In allen Fällen bleiben die gesetzlichen Vorschriften über den Kauf von Verbrauchsgütern und die Rechte des Kunden aus gesondert abgegebenen Garantien, insbesondere denen des Herstellers, unberührt. 

(2) Grundlage für die Mängelhaftung von PS ist vor allem die getroffene Vereinbarung über die Beschaffenheit und den mutmaßlichen Gebrauch des Produktes (einschließlich Zubehör und Anleitung). Als Beschaffenheitsvereinbarungen gelten in diesem Sinne alle Produktbeschreibungen und Herstellerangaben, die Gegenstand des Einzelvertrages sind oder die von PS, insbesondere in Katalogen oder auf der Internet-Homepage von PS, zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses öffentlich bekannt gegeben wurden. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist nach den gesetzlichen Bestimmungen zu beurteilen, ob ein Mangel vorliegt oder nicht. Öffentliche Äußerungen des Herstellers oder in dessen Auftrag, insbesondere in der Werbung oder auf dem Etikett des Produkts, haben Vorrang vor Aussagen sonstiger Dritter. 

(3) Bei Waren mit digitalen Elementen oder sonstigen digitalen Inhalten schuldet PS eine Bereitstellung und ggf. eine Aktualisierung der digitalen Inhalte nur insoweit, als sich dies ausdrücklich aus einer Beschaffenheitsvereinbarung gemäß Ziff. 9 Abs. 2 ergibt. PS übernimmt insoweit keine Haftung für öffentliche Äußerungen des Herstellers und sonstiger Dritter. 

(4) PS haftet nicht für Mängel, die dem Kunden zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses bekannt sind oder die er grob fahrlässig nicht kennt. Mängelansprüche des Kunden setzen ferner voraus, dass er seinen Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten nachgekommen ist. Bei Baustoffen und anderen Gütern, die zur Installation/Einbau, Montage oder sonstigen Weiterverarbeitung bestimmt sind, ist in jedem Fall unmittelbar vor der Verarbeitung, Montage oder dem Einbau eine Prüfung durchzuführen. Zeigt sich während der Lieferung, der Untersuchung oder zu einem späteren Zeitpunkt ein Mangel, so ist dieser PS unverzüglich schriftlich anzuzeigen. In jedem Fall sind offensichtliche Mängel innerhalb von 10 Werktagen nach Lieferung und Mängel, die bei der Untersuchung nicht erkennbar sind, innerhalb der gleichen Frist ab Entdeckung schriftlich zu rügen. Unterlässt der Kunde die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Rüge von Mängeln, so ist die Haftung von PS für den nicht oder nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß gemeldeten Mangel nach den gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen. Bei einem Produkt, das zur Installation/Einbau, Montage oder sonstigen Weiterverarbeitung bestimmt ist, gilt dies auch dann, wenn sich infolge des Verstoßes gegen eine dieser Pflichten der Mangel erst nach der entsprechenden Verarbeitung zeigt. Insbesondere bestehen in diesem Fall keine Ansprüche des Kunden auf Ersatz entsprechender Kosten, insbesondere von Aus- und Einbaukosten.

(5) Ist die gelieferte Sache mangelhaft, kann PS wählen, ob PS die Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) erbringt. Ist die von PS gewählte Art der Nacherfüllung für den Kunden im Einzelfall unzumutbar, kann der Kunde Ablehnung erklären. Das Recht von PS, die Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt. 

(6) PS ist berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Kunde den fälligen Kaufpreis bezahlt. Der Kunde ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten.

(7) Der Kunde hat PS die zur Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit wie geschuldet zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zur Prüfung zu übergeben. Im Falle einer Ersatzlieferung hat der Kunde das mangelhafte Produkt auf Verlangen von PS nach den gesetzlichen Vorschriften an PS zurückzusenden. Der Kunde hat jedoch keinen Anspruch auf Rückgabe. Die Nacherfüllung umfasst nicht den Ausbau, die Wegnahme oder die Deinstallation des mangelhaften Produktes oder den Einbau, das Anbringen oder den Einbau eines mangelfreien Produkts, wenn PS ursprünglich nicht zur Erbringung dieser Leistungen verpflichtet war. Ansprüche des Kunden auf Ersatz entsprechender Kosten ("Aus- und Einbaukosten") bleiben unberührt. 

(8) Die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten trägt bzw. erstattet PS nach den gesetzlichen Vorschriften und diesen Verkaufsbedingungen, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt. Andernfalls kann PS vom Kunden Ersatz der durch das unberechtigte Mangelbeseitigungsverlangen entstandenen Kosten verlangen, wenn der Kunde wusste oder hätte erkennen können, dass tatsächlich kein Mangel vorlag. 

(9) In dringenden Fällen, insbesondere bei Gefährdung der Betriebssicherheit oder zur Abwehr unverhältnismäßiger Schäden, hat der Kunde das Recht, den Mangel selbst zu beseitigen und von PS Ersatz der objektiv erforderlichen Aufwendungen zu verlangen. PS ist über eine solche Selbstbeseitigung unverzüglich, wenn möglich, im Voraus zu informieren. Dieses Recht auf Selbstbedienung des Kunden besteht nicht, wenn PS nach den gesetzlichen Vorschriften berechtigt wäre, eine entsprechende Nacherfüllung zu verweigern. 

(10) Ist eine vom Kunden zu setzende angemessene Frist zur Nacherfüllung erfolglos abgelaufen oder nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich oder ist die Nacherfüllung gescheitert, wobei Scheitern erst nach dem dritten Versuch vorliegt, kann der Kunde nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Bei einem unerheblichen Mangel besteht jedoch kein Rücktrittsrecht. Der Kunde kann Schadensersatz nach Maßgabe von Ziff. 10 und 11 dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen verlangen. 

(11) Ansprüche des Kunden auf Aufwendungsersatz gegenüber seinem Abnehmer sind ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich bei dem letzten Vertrag in der Lieferkette um einen Kauf von Verbrauchsgütern oder einen Verbrauchervertrag über die Bereitstellung digitaler Produkte. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen auch bei Mängeln der Ware nur nach Maßgabe der nachfolgenden Ziff. 10 und 11 dieser Verkaufsbedingungen.

10 Haftung 

(1) PS haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei Arglist unbeschränkt nach den gesetzlichen Bestimmungen. Bei einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung von PS auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt und nur insoweit, als eine Pflicht verletzt wird, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf. 

(2) Unabhängig vom Grund der Inanspruchnahme übernimmt PS keine weitergehende Haftung. 

(3) Die Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse in diesen Verkaufsbedingungen gelten nicht (i) für Schadensersatzansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, (ii) für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz, (iii) soweit ein Mangel arglistig verschwiegen wurde oder (iv) eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen wurde. 

(4) Soweit die Haftung von PS beschränkt oder ausgeschlossen ist, gilt dies auch gegenüber Dritten, und die Haftung von PS für Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen und Erfüllungsgehilfen von PS ist ebenfalls beschränkt bzw. ausgeschlossen.

11 Verjährung 

(1) Die Verjährungsfrist für Ansprüche und Rechte wegen Mängeln an den Lieferungen der Produkte beträgt – gleich aus welchem Rechtsgrund – ein Jahr, es sei denn, zwingend anwendbar ist eine längere Verjährungsfrist erforderlich, wobei in einem solchen Fall die Verjährungsfrist nach zwingendem Recht kürzer ist. 

(2) Die Verjährungsfrist des Ziff. 11 Abs. 1 gilt auch für alle Schadensersatzansprüche des Kunden gegen PS, die im Zusammenhang mit einem Mangel stehen, gleich aus welchem Rechtsgrund des Schadensersatzanspruchs. Soweit Schadensersatzansprüche gegen PS bestehen, die nicht im Zusammenhang mit einem Mangel stehen, gilt für PS, gleich aus welchem Rechtsgrund, eine einjährige Verjährungsfrist. 

(3) Die in Ziff. 11 Abs. 1 und Abs. 2 genannten Verjährungsfristen gelten jedoch unter folgenden Voraussetzungen: a) Die Verjährungsfristen gelten nicht bei Vorsatz, arglistigem Verschweigen eines Mangels oder der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit der Produkte und b) die Verjährungsfristen gelten nicht für Schadensersatzansprüche (i) bei einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung, ii) im Falle einer schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die nicht in der Lieferung eines mangelhaften Produkts besteht, iii) bei schuldhaft herbeigeführter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und iv) bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz und c) gelten die Verjährungsfristen für Schadensersatzansprüche auch für den Ersatz vergeblicher Aufwendungen. 

(4) Jede Verjährungsfrist beginnt mit der Ablieferung des jeweiligen Produkts, auch in allen Fällen von Schadensersatzansprüchen des Kunden im Zusammenhang mit der Lieferung eines Produkts. 

(5) Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, bleiben die gesetzlichen Vorschriften über den Beginn der Verjährung, die Hemmung des Ablaufs, die Hemmung und den Neubeginn von Fristen unberührt. 12 Datenspeicherung Der Kunde verpflichtet sich, (i) keine im Rahmen der Geschäftsbeziehung anfallenden Daten unberechtigt an unbefugte Dritte weiterzugeben und (ii) etwaige Daten sicher vor dem Zugriff und Missbrauch durch Unbefugte zu schützen und zu speichern.

13 Verbot von Verkäufen nach Russland und Belarus 

(1) Der Kunde, unabhängig vom Standort seines Haupt- oder Verwaltungssitzes, darf weder direkt noch indirekt Produkte, Dienstleistungen oder geistiges Eigentum, im Folgenden zusammenfassend als "Waren" bezeichnet, die im Rahmen oder im Zusammenhang mit einem Vertrag geliefert werden und in den Anwendungsbereich von Artikel 12g der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates fallen, direkt oder indirekt in die Russische Föderation oder Belarus verkaufen, exportieren, reexportieren oder anderweitig übertragen. 

(2) Der Kunde ist verpflichtet, alle Anstrengungen zu unternehmen, um sicherzustellen, dass der Zweck der Regelungen von Ziff. 13 Abs. 1 nicht unmittelbar oder mittelbar durch andere Kunden oder sonstige Dritte innerhalb der weiteren Liefer- oder Handelskette, einschließlich etwaiger Wiederverkäufer, vereitelt wird. 

(3) Der Kunde ist verpflichtet, ein angemessenes Compliance- und Überwachungssystem einzurichten, zu unterhalten und zu nutzen, um insbesondere (i) Risiken unter Beachtung der Bestimmungen von Ziff. 13 Abs. 1 und 2 durch ihn selbst, seine verbundenen Unternehmen, seine Kunden oder sonstige Dritte innerhalb der weiteren Liefer- oder Handelskette zu vermeiden und (ii) um das Verhalten anderer Kunden und sonstiger Dritter innerhalb der weiteren Liefer- oder Handelskette aufzudecken, einschließlich etwaiger Wiederverkäufer, was den Zweck der Regelungen von Ziff. 13 Abs. 1 unmittelbar oder mittelbar unterläuft. 

(4) Der Kunde ist verpflichtet, (i) PS unverzüglich über die Anwendung und Umsetzung der Regelungen in von Ziff. 13 Abs. 1 bis 3 dieser Verkaufsbedingungen, insbesondere über Geschäfte, Erklärungen und Handlungen anderer Kunden und Dritter innerhalb der weiteren Liefer- oder Handelskette, zu unterrichten und (ii) innerhalb von zwei Wochen nach entsprechender Aufforderung hierzu PS angemessene Informationen über die Einhaltung der Pflichten und Vorschriften von Ziff. 13 Abs. 1 bis 3 zur Verfügung zu stellen und (iii) durch geeignete Vereinbarungen mit seinen Kunden sicherzustellen, dass der Kunde geeignete Informationen entlang der weiteren Handels- und Lieferkette erhält, nachverfolgen und überprüfen und an PS weitergeben kann. 

(5) Ein Verstoß des Kunden gegen die Regelungen in Ziff. 13 Abs. 1 bis 4 stellt eine wesentliche Vertragsverletzung dar. Im Falle eines solchen Verstoßes stehen PS unbeschadet sonstiger gesetzlicher oder vertraglicher Rechte folgende kumulative Rechte zu: (i) PS ist berechtigt, sämtliche Vertragsbeziehungen, insbesondere Rahmenverträge und Einzelkaufverträge, mit sofortiger Wirkung durch außerordentliche Kündigung zu kündigen und (ii) PS ist berechtigt, die Lieferung oder sonstige Ausführung und Erfüllung der betroffenen und aller anderen Einzelkaufverträge zu verweigern; und (iii) PS ist berechtigt, eine Vertragsstrafe in Höhe von 50 % des Gesamtpreises des betroffenen Vertrags zu verlangen, auf den sich ein Verstoß gegen Ziff. 13 Abs. 1 bis 4 bezieht.

14 Rechtswahl / Gerichtsstand 

(1) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechts und der Normen des deutschen internationalen Kollisionsrechts wird ausgeschlossen. 

(2) Wenn es sich bei dem Kunden um einen Händler handelt. ausschließlicher Gerichtsstand ist Traunstein, Bayern, Deutschland. PS ist jedoch berechtigt, nach eigenem Ermessen am Sitz des Kunden zu klagen.

September 2024